Samsung hat beim Android-Smartphone Galaxy Note 3 einen Region Lock eingeführt, eine bisher unbekannte Form der SIM-Sperre.
Samsung führt den Region Lock mit dem Note 3 ein und sagte, dass ihn auch weitere Modelle bekommen: Galaxy S3, S4, S4 mini und Note 2, und zwar die ab Juli 2013 ausgelieferten Modelle.
Einige ältere Modelle bekommen per Update zumindest einige Teile des Region Lock wie die customer.xml mitgeliefert, bekannt ist das schon vom Galaxy S3.
Wir haben dazu einen „offenen Brief“ eines uns nahestehenden Unternehmers bekommen …
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein wesentlicher Teil der von Ihnen bezogenen Geräte ist in den Ländern China, Thailand, Phillipinen und Indonesien nicht mehr nutzbar.
Wie ich der Presse entnehmen musste liegt dies an der von Ihnen eingeführten Region LOCK.
Da diese offenbar per Update eingespielt wird und zu einer für unser Unternehmen erheblichen Funktionseinschränkung führt ist dies bei Geräten die in Deutschland gekauft werden und nachträglich via UPDATE begrentzt werden, u.U. der Tatbestand der Sachbeschädigung
§ 303
Sachbeschädigung(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) …
(3) Der Versuch ist strafbar.
GGF greift auch der Tatbestand der
§ 303b
Computersabotage(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. …
2. …
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Wir haben S3 und Note 2 im gewerblichen Einsatz . Auch für die Philippinen und China .
Als Beratungsunternehmen im Bereich der Telekommunikation werden wir unseren Kunden bis auf weiteres vom Einsatz Ihrer Geräte abraten.
Wir behalten uns vor Strafanzeige und Strafantrag gegen Ihr Unternehmen zu stellen. Ebenfalls behalten wir uns vor zivilrechtlich gegen Samsung vorzugehen um die uns so entstandenen Kosten auszugleichen.
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