Allgemein

Bundesregierung besorgt sich Dietrich für jede Privatwohnung mit Telefonanschluß

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit
findet zur Zeit im Hintergrund eine „Nachbesserung“ des
Telekommunikationsgesetzes durch den Gesetzgeber statt. Notwendig wurde diese
Regelung durch die Klagen mehrerer Unternehmer und Bürgerrechtler im Jahr 2005,
die erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten.

Es geht dabei vor allem im Kern um den § 113 des
Telekommunikationsgesetzes, der bisher festgelegt hat, dass Anbieter von
Telekommunikationsdiensten der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden
mitteilen müssen, mit welchem PIN das Telefon eines Verdächtigen gesichert ist,
ebenso Passwörter zu entsprechenden Emailkonten, die damit dem staatlichen
Zugriff ohne jegliche richterliche Anordnung offen stehen.

Das Verfassungsgericht hat diese Erlaubnis im Januar
2012 im Wesentlichen für verfassungswidrig erklärt, da die Regelung dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entspräche und beim Zugriff auf Codes
und Passwörter überhaupt nicht klar wäre, ob die Daten überhaupt genutzt werden
dürften. Im gleichen Atemzug wurden die gesetzgebenden Organe der
Bundesrepublik aufgefordert, mit einer gewissen Übergangszeit (bis Mitte 2013)
für eine verfassungskonforme Nachfolgeregelung zu sorgen.

Selbst wenn man die rund 18-monatige Nachfrist für
die Wiederherstellung einer verfassungskonformen Rechtslage für angemessen
hält, muss man sich doch vor Augen halten, dass seit der Klage rund sieben
Jahre vergangen sind, in denen verfassungswidrige Gesetze und Anordnungen
angewendet wurden. Seit Jahren erleben wir eine Erosion von Bürgerrechten und
Demontage von Intim- und Privatsphäre. Dabei sprechen alle von der Angst vor
dem gläsernen Bürger – aber den haben wir doch längst! Immer wieder aufs Neue
zeigt sich, wie scheinheilig die Beteuerungen der Politik doch sind, man habe ja
nur den zum Schutz von Ordnung und Sicherheit allernotwendigsten, ganz winzig
kleinen Finger an Bürgerrechten geopfert. Und ebenso regelmäßig ist in wenigen
Jahren nicht nur die ganze Hand bis zum Oberarm ab, man schielt bereits
erkennbar auf lebenswichtige Organe. Kaum ist ein neues Kontroll– und
Überwachungsgesetz draußen, werden die eröffneten Möglichkeiten mit immer
weiter zunehmender Geschwindigkeit in einer Salamitaktik ausgenutzt.

Und so kommt auch hier, was kommen muss: In der
Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, die übrigens bereits vom Bundesrat
unter dem grünen Ministerpräsidenten Kretschmar beschlossen wurde, werden die
vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Zugriffsrechte nicht etwa weiter
eingeschränkt, sondern ausgeweitet. Dabei wurden im Bundesrat nicht einmal
verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, es wurde gerade einmal bemängelt,
dass die Implementierung der notwendigen Schnittstellen zur automatisierten
Abfrage möglicherweise Geld kosten.

Dabei wird ohnehin ein Großteil der Kosten auf die
Betreiber der Kommunikationsnetze abgewälzt, die nun künftig entsprechende
automatisierte Auskunftssysteme vorhalten müssen.

Apropos automatisiert – ein Richter redet da nicht
mit! Da die Weitergabe von Daten innerhalb von sechs Stunden erfolgen soll, und
zwar über entsprechend massentaugliche Schnittstellen, soll nun ein Mitarbeiter
des Diensteanbieters die Rechtmäßigkeit des Auskunftsersuchens bewerten. Würden Sie dem Hotlinemitarbeiter Ihres Telefonanbieters eine fachlich sorgfältige Prüfung zutrauen? Wir auch nicht. Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand würde das. Was ist also der Sinn dahinter?

Wird das Gesetz in seiner jetzigen Form implementiert,
haben die staatlichen Behörden einen völlig freien Zugriff auf Emailkonten,
Anrufbeantworter, Kartendaten und Ihr Mobiltelefon. Selbst der Router Ihres
Internetanbieters befindet sich damit im vollen Zugriff der Behörden. Jederzeit. Einfach so.

Gegen diese staatlich organisierte Massendatenerhebung
steht ein nur ein eng begrenzter Nutzen. Selbst eine Studie des
Bundeskriminalamts im Jahr 2005 ergab, dass gerade einmal 381 Straftaten
unaufgeklärt blieben, weil die Ermittler nicht auf entsprechende Daten
zugreifen konnten. Die Aufklärungsquote würde sich also gerade einmal um 0,006
% verbessern. Auch in anderen europäischen Ländern, die ähnliche Gesetze
bereits eingeführt haben, sind keine oder allenfalls geringe Effekte zu
beobachten. Viele schwere Straftaten können eben auch mit Hilfe dieser Daten
nicht aufgeklärt werden. Wer glaubt, dass sich die Behörden bei der Anwendung der entsprechenden Überwachungsvorschriften immer an entsprechende Gesetze halten, muss sich eine gewisse Blauäugigkeit vorwerfen lassen. In der Diskussion um den Bundestrojaner im letzten Jahr wurde im Oktober 2011 vom bayerischen Innenminister gegenüber der Passauer Neuen Presse verlautbart: „Die bayerische Polizei und Justiz tun nur das, wozu sie durch entsprechende Gesetze ausdrücklich ermächtigt sind. Verstöße kann ich keine erkennen.“ Es liegt also nur ein Verstoß vor, wenn ihn der Innenminister zugibt.

Dabei war bereits im Januar 2011 durch das
Landgericht in Landshut (Aktenzeichen 4QS346/10) festgestellt worden, dass die
technischen Möglichkeiten des Trojaners vollständig und rechtswidrig ausgenutzt
wurden.

Ein wichtiger Grundsatz in der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts ist die sogenannte Verhältnismäßigkeit, d.h. das
berechtigte Interesse des Staates, schwere Straftaten aufzuklären, einerseits
und der entstehende Schaden durch den Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
andererseits.

Innenpolitik, rechtsstaatliche Ordnung und
gesetzgebende Initiativen können doch wohl nicht bedeuten, die bürgerlichen
Rechte bis zur Schmerzgrenze auszuhöhlen. Es geht dabei ja auch nicht nur um
eine juristische, sondern vielleicht auch politische Bewertung der
Verhältnismäßigkeit. Und da könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, dass
die entsprechenden vorgesehenen gesetzlichen Regelungen und
Eingriffsmöglichkeiten nicht akzeptabel sind. Dabei werden elementare Grundrechte
geopfert, um einen nur zweifelhaften Nutzen zu realisieren. Letztlich kann auch
gerade im Internet jeder Bürger heute problemlos Dienste von ausländischen
Anbietern nutzen, die eben nicht dem TKG unterliegen. Letztlich müssen sich
Staat, Politik und Bürgerschaft überlegen, in welcher Sorte von Gesellschaft
man leben möchte.

Damit der aktuellen Regierung auch immer passende Medien zur Verfügung stehen, wird nebenbei soll auch die Frequenzvergabe von Rundfunkfrequenzen neu geregelt. Die Neuregelung zementiert den Staus Quo des Oligopols von Telekom Nachfolgeunternehmen und Verlagen. De Facto das „Aus“ für neue Marktteilnehmer. Die Verleger und Verlegerfreunde bleiben künftig noch mehr unter ihresgleichen. Ein Geschenk der Regierung an die Veröffentlichungsorgane. Nach dem Leistungsschutzrecht bereits das Zweite! Geschenk. Stellt sich die Frage wie die Gegenleistung der Verlage im Wahljahr wohl aussehen könnte. Wir Piraten haben da aufgrund der Artikel in den vergangenen Monaten, auch über uns, so eine vage Vermutung….

Ein weiteres Ziel der „Regulierung“, wie die Regierung Überwachungsmaßnahmen im Medienbereich gerne bezeichnet, sind neben Facebook und einigen Googlediensten stehen auch Speichersdienstleister wie „Uploaded“ oder „Rapidshare“ auf der Ausspähwunschliste der Schlapphüte. Polemisch formuliert brauchen die ehemaligen NPD-Überwacher in den Diensten eben auch eine neue Daseinsberechtigung. Um unbemerkt vom digitalen Wutbürger agieren zu können sind einige Stellen sehr schwammig formuliert. Die juristische Fachabteilung der Bundesnetzagentur wird nach der Wahl mit einem Gesetzeskommentar für die Konkretisierung sorgen. Ohne Parlament.

Wir Piraten haben entschieden, dass wir in keiner Neuauflage eines Überwachungsstaates mit linientreuen Medien leben wollen und wir werden gegen die Pläne der Regierung Widerstand leisten. Wir sind uns dabei bewusst, dass Aufgrund der zögerlichen oder zustimmenden Haltung der Bundestagsparteien nur die Piratenpartei entschlossen dagegen auftritt. Bereits das Zurückweichen der GEMA in der Tariffrage und die Beerdigung von ACTA haben gezeigt, daß Piraten auch außerparlamentarisch wirken. „Wir Piraten sind die Kavallerie vor der die Indianer im Reichstag Angst haben“, so der Neu-Ulmer Vorsitzende Hajo Betz in Anlehnung an den SPD-Vizekanzlerkanidaten Peer Steinbrück.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert