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Spähschnittstelle: Falschparken kann zum Ausspähen führen

Einmal Falschparken (oder eine andere, beliebige Ordnungswidrigkeit) und schon sollen Ermittlungsbehörden mittels einer automatisierter Spähschnittstelle Passwörter, dynamische IP-Adressen und PIN und PUK von Providern abrufen dürfen.

Der ursprüngliche Entwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sah nicht einmal einen Richtervorbehalt vor. Wie Spiegel Online meldet, soll nun nach Verhandlungen mit der SPD, dieser bei der Herausgabe von Passwörtern, PINs und PUKs eingebaut sein.

Diese Änderung macht das Ganze kaum besser, da Ermittlungsbehörden dennoch weitgehende Rechte zum automatisierten Abruf von Bestandsdaten von Providern bereits bei Ordnungswidrigkeiten erhalten. Unter anderem soll es so künftig möglich sein, die Zuordnung von Telefonnummern und dynamische IP-Adressen zu Kundendaten, sowie Passwörter, Sperrcodes von Accounts jeglicher Art, abzufragen. Somit wäre es möglich abzufragen, welcher Benutzer, einen bestimmten Server besucht hat, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht.

Die Abfrage von Bestandsdaten in Folge von Vorfeldermittlungen, beispielsweise im Vorfeld einer Demonstration soll nicht mehr im TKG stehen, nach dem BKA Gesetz lässt es aber weiter zu.

FDP vor nächster Lüge

Das riecht nicht nur nach Polizeistaat, das hat mit einem Rechtsstaat, der die Interessen der Bürger nach Aussen und Ihnen schützt nichts mehr zu tun.
Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass Verbindungsdaten, also beispielsweise die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem Kundenstamm, nur in Einzelfällen und bei besonders schweren Straftaten übermittelt werden dürfen.
Die Änderung des TKG ist damit verfassungswidrig und nichts anderes als die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, denn die Provider können einen Teil der Daten nur dann herausgeben, wenn sie diese im Vorfeld über längere Zeiträume speichern.

Für uns Piraten ist ein solcher Eingriff in die Privatsphäre und in den Datenschutz nicht akzeptierbar.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem Innenpolitiker ihre paranoiden Träume ausleben dürfen, denn das Grundgesetz gilt auch für Bürger mit Internetanschluss.

Autor: David Krcek, Landtagskandidat

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