Vor einem Jahr, am 23. August 2010, stellte das Amtsgericht Bremen fest, dass das Hausrecht über dem Recht der GEZ-„Gebührenbeauftragten“ steht. Damit ist es möglich, den Mitarbeitern der GEZ ein generelles Hausverbot für die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu erteilen. Auf diese noch weitgehend unbekannte Tatsache weist die Piratenpartei alle Bürger hin, die unter den weiter andauernden GEZ-Schnüffeleien leiden.
»Vielen ist nicht bewusst, dass die Mitarbeiter der GEZ kein Recht haben, sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück umzuschauen«, stellt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei, klar. »Sollte ein GEZ-Mitarbeiter uneingeladen und ohne ihre Erlaubnis so etwas tun, so ist das Hausfriedensbruch.« Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann. Noch bis zu drei Monate nach dem Vorfall kann Strafanzeige erstattet werden.
»Man kann solchem Verhalten einen Riegel vorschieben«, so Nerz weiter, »indem man vorsorglich der GEZ mitteilt, für ihre Mitarbeiter gelte ein generelles Hausverbot. Das geht formlos und muss sofort von der GEZ befolgt werden.« Unterstützen Sie deshalb Vermieter und Datenschützer dabei, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht zur Schnüffelermächtigung wird und protestieren Sie deshalb mit der schriftlichen Erteilung eines Hausverbots – egal ob sie GEZ Zahler sind oder nicht veranlagt werden.
Vorformulierte Musterschreiben an die Gebühreneinzugszentralen in den jeweiligen Bundesländern können aus dem Netz heruntergeladen werden.