Wie allgemein bekannt ist hat der Neu-Ulmer Oberbürgermeister Noerenberg die Kreisfreiheit für die Stadt Neu-Ulm beantragt. Damit liegt die Angelegenheit nun beim Staatsminister des Inneren, der dies völlig alleine zu entscheiden hat.
Was mußte die Stadt für den Antrag alles liefern? Welche Zahlen, Daten und Fakten liegen dem Wunsch zugrunde? Welche Gutachten mußten erstellt, bezahlt und mitgeliefert werden? Was sind die Vereinbarungen zwischen Land, Stadt und Kreis?
Diese Fragen wollen wir Ihnen heute beantworten. Hier ist die unveränderte Kopie des Originalschreibens der Stadt Neu-Ulm an den zuständigen Innenminister: