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Neusprech private Vorsorgespeicherung=Vorratsdatenspeicherung

Sprecher der CDU/CSU-Fraktion werben im Bundestag für eine „private Vorsorgespeicherung“ von Telekommunikationsdaten und erinnerten daran, dass es kein Grundrecht gebe, Bilder sexuellen Missbrauchs zu betrachten.
Seit Jahren sei in dieser Hinsicht „nichts passiert zum Schutz von Kindern“. Bei der verdachtsunabhängigen Informationssammlung gehe es zwar um Verhältnismäßigkeit, auf der anderen Seite stünden aber „massive Grundrechtsverstöße“.

Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel. Wenn
suggeriert wird, Verbrechen könnten nicht aufgeklärt werden, weil sie
fehlt, ist das eine schlichte Lüge… das kann man nämlich einfach
nicht wissen. In vielen Fällen haben die Daten nicht bei der
Aufklärung geholfen.
Selbst dort, wo die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren existiert, sind
keine nennenswerten Verbesserungen bei den Aufklärungsquoten
vorzuweisen. Sie ist also anerkannt nutzlos…
Beispiele gefällig ?

In Dresden haben die Ermittlungsbehörden die Daten von
zehntausenden Bürgern gesammelt und ausgewertet – und trotzdem
konnten sie keinen Verbrecher aus dem „linken Spektrum“ anklagen und
verurteilen. Die Daten waren zwar zahlreich, aber völlig nutzlos – im
strafrechtlichen Sinne.

Bei den Autozündeleien in Berlin waren die Verkehrsdaten griffbereit,
sie wurden kurzfristig angefordert, sie entsprechen den Vorratsdaten
– und auch dort kam es zu keiner Verurteilung deshalb. Es wurden
nicht mal Verdächtige ermittelt.
Alle „Ansätze“ (sprich: zum Tatzeitpunkt eingeloggte Telefone und ihre Eigner) wurden wohl
hinreichend und ohne weitere Ermittlungsansätze durchleuchtet – was
wäre gewesen, wenn einer einschlägig vorbestraft, aber gleichwohl
unbeteiligt gewesen wäre?

Vorratsdaten sind kein Allheilmittel, das Wichtigste ist und bleib
gute alte Polizeiarbeit. Wer jetzt glaubt, nach einem Verbrechen
könnten sich Polizisten am Schreibtisch durch die Daten klicken und
dadurch den Täter ermitteln, ist naiv. Verbrechensbekämpfung
erfordert vor allem Personal und Gründlichkeit.

Das Problem bei der Vorratsdatenspeicherung ist hingegen, dass die
Wahrscheinlichkeit erheblich steigt, dass Unschuldige in den Fokus
drastischer Ermittlungsmaßnahmen geraten – Maßnahmen, die eigentlich
aus gutem Grund rechtwidrig wären, wenn man nicht mit
Verbindungsdaten einen Verdacht herbeikonstruieren könnte.
Und solche Konstruktionen sind unglaublich einfach, letztlich werden den Tätern
bestimmte Verhaltensmuster unterstellt, die aber ebenso bei völlig
Unbeteiligten vorzufinden sind. Das grenzt an Beliebigkeit… die
Maßstäbe sind ja keineswegs genormt oder gefestigt, da entscheidet
jeder Ermittler nach Gutdünken selbst und folgt eigenen Theorien oder
„seiner kriminalistischen Erfahrung“.

Die Vorratsdatenspeicherung wird kein Problem lösen, aber viele neue
bringen. Aber das kapieren die Abgeordneten nicht mehr. Die sind zu verbohrt, wie
eben bei rechtskonservativen Hardlinern üblich… mehr Gesetze, mehr
Kontrolle, mehr Überwachung, mehr Moraldurchsetzung, mehr Separation,
mehr Drangsalierung. Die wollen die Welt so lange „verbessern“, bis
sie zur Dystopie verkommen und nicht mehr lebenswert ist.

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