Seit Wochen nun schon hält der Überwachungsskandal an, ohne daß es nennenswerten Aufstand oder Bemühungen seitens der Bundesregierung gibt, diese dauerhafte und millionenfache Verletzung unserer garantierten Grundrechte zu beenden. Stattdessen speisen die Amerikaner uns mit einem wirkungs- und sinnlosen Papiertiger names „No-Spy“-Abkommen ab.
In England eskaliert derweil die Situation …
Nach eigenen Angaben des „Guardian“-Chefredakteurs, sei das Blatt zur Zerstörung oder Herausgabe des Snowden-Materials aufgefordert worden. Demnach sind zwei Mitarbeiter des britischen Geheimdienstes GCHQ in die Redaktion gekommen und hätten im Keller des Gebäudes die Zerstörung der Festplatten beaufsichtigt.
„Guardian“-Chefredakteur Alan Rusbridger berichtet von massivem Druck und spricht von einem der „bizarrsten Augenblicke“ in der Geschichte des Traditionsblattes, als sie Snowden-Material zerstören mussten. Die Regierung habe gedroht, juristisch gegen die Zeitung vorzugehen.
Nur wer offenbar gewaltig „Dreck am Stecken“ und große Angst vor dem Bekanntwerden der Details zu TEMPORA und PRISM hat, handelt wohl derart antidemokratisch und entgegen der gesetzlich verbrieften Presse- und Meinungsfreiheit! Pfui-bah, wie ekelhaft!
Bei der britischen Regierung scheint es eine interessante Auffassung von Pressefreiheit zu geben.
Dies ist nicht die einzige Geschichte, für die sich Premierminister David Cameron und seine Regierung verantworten muss: Der Lebensgefährte von „Guardian“-Journalist Greenwald, der die Spionageenthüllungen losgetreten hat, wurde am Londoner Flughafen festgehalten und neun Stunden verhört.
Sippenhaft und willkürliche Festnahmen haben wir immer mit Schurkenstaaten und Diktaturen gleichgesetzt. Wir müssen da wohl umdenken …
Offizielle Stellen inklusive des NSA Direktors Keith Alexander lassen verlauten, sie würden über den Umfang des „Schadens“ genau Bescheid wissen, den Whistleblower Edward Snowden verursacht hätte.
Unterschiedliche Quellen informierten NBC-News darüber, dass die gesammelten Daten nicht nur die USA, sondern auch deren als „Five Eyes“ bezeichneten US-Alliierten Staaten, wie das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland betreffen.
Snowdens Enthüllungen gehen erster Linie darum, welchen Schmu die Geheimdienste mit der Bevölkerung treiben. Denn sie bespitzeln diejenigen, welche sie eigentlich beschützen sollten.
Es geht hier um die persönliche Freiheit und Privatsphäre von Millionen (wenn nicht Milliarden) von Menschen.
Anders gesagt: Würden die Regierungen und Geheimdienste sich nicht gegenseitig so extrem misstrauen und Angst vor der Bevölkerung haben, dann wären weder die Enthüllungen notwendig gewesen oder gar passiert.
Die Geheimdienste selbst haben eine Grenze überschritten und müßen nun mit den Konsequenzen leben.
Was das Vereinigte Königreich machen würde hat man ja jetzt gesehen , Pressefreiheit war einmal. Es wird gedroht wie in einem Schurkenstaat oder Diktatur, wenn News veröffentlicht werden und das bei einer renomierten Zeitung.
Wer glaubt ernsthaft, dass dies in Deutschland nicht auch möglich wäre ?
In den Gesetzen ist das schon vorbereitet …
§ 163 b StPO [Festellung der Identität des Beschuldigten]
(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.
Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei
Polizeiaufgabengesetz (PAG) § 17 Gewahrsam ( so etwas gibt es in allen Bundesländern ) :
(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
das zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet oder
1. das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern; die Annahme, dass eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich
insbesondere darauf stützen, dass
2.
a) sie die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder
Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung
mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in
einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist, oder
b) bei ihr Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden,
die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei
derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche
Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis
haben musste…
Als erhebliche Ordnungswidrigkeit, gilt in der Regel alles was mit einem Bußgeld belegt ist/werden kann … Also bereits das Falschparken, Abfall in die falsche Tonne etc. – Alles Dinge für die die Polizei ja auch unsere Verbindungsdaten OHNE richterlichen Beschluss bekommt …
Bei über 240 000 Regeln und Gesetzen die unser tägliches Leben regeln wird sch schon etwas Passendes finden um DICH festzusetzen.
Dass Redaktionen schon rechtswidrig durchsucht wurden, hat es ja in der Geschichte der Bundesrepublik auch schon öfter als einmal gegeben. Die Gerichte haben dies in der Regel auch als rechtswidrig eingestuft. Aber eben erst im Nachhinein. Und da war der Rechtsschaden schon eingetreten
Kanzleramtsminister Pofalla hat die die NSA Affäre für beendet erklärt .
Nur – ist die Affäre wiklich vorbei ?