Allgemein

Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten

von unserem 1. Vorsitzenden Hajo Betz

Keiner konnte mir die ursprüngliche Quelle sagen woher diese unsägliche Formulierung aus der Überschrift kommt. Nach allgemeiner Ansicht ist dies einmal von einem deutschen Innenminister oder BKA Mitarbeiter verlautbart worden. Mir wurde auch zugetragen, es sei die freie Übersetzung aus einem Roman von Terry Pratchet:
 ‘The innocent have nothing to fear’
Übersetzt : „die Unschuldigen haben nichts zu befürchten“
Leider wurde Fortführung des Satzes nicht weiter verbreitet :
„believing the innocent had everything to fear, mostly from the guilty but in the longer term even more from those who say things like The innocent have nothing to fear.”
“Glauben Sie – die Unschuldigen haben alles zu befürchten, meistens von den Schuldigen, langfristig aber vor allem von jenen die sagen : „die Unschuldigen haben nichts zu befürchten“

In Deutschland verschwimmen die Grenzen zwischen Schuldigen und Unschuldigen, zwischen Bürger und Terrorist. Im grundgesetzkonformen Rechtsstaat hat in der Vergangenheit das Recht hier immer sehr genau unterschieden: Es hat Beweise, also konkrete Fakten gefordert, um jemanden verdächtigen und in seine Grundrechte eingreifen zu können. Das war nach den Erfahrungen der Hitler-Diktatur von den Vätern unserer Verfassung ausdrücklich so gewünscht. Das Ganze hat sich im Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) als sogenannte Unschuldsvermutung etabliert. Heute gilt jeder Einzelne zunächst einmal als Risikofaktor, jeder Einzelne soll es sich daher gefallen lassen, dass er – ohne einen konkreten Anlass dafür geliefert zu haben – „zur Sicherheit“ überwacht wird.

Der Staat wünscht sich also den gläsernen Bürger, ohne dem Staat und Regierung die gleiche Transparenz zu geben. So verweigert das Bundeskanzleramt die Herausgabe von Kabinettsprotokollen zum Leistungsschutzrecht. Ursprünglich wurde eine Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt, weil das Gesetzgebungsverfahren damals noch nicht abgeschlossen war.
„Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde.“

Nachdem das Gesetz im März von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist diese Begründung hinfällig geworden. Trotzdem will das Kanzleramt die Dokumente noch immer nicht herausgeben, auch nicht auf Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit.
„Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes („Leistungsschutzrecht“) mittlerweile mit dem Beschluss der Bundesrates vom 22. März 2013 (BR-Drs. 162/13 Beschluss) abgeschlossen ist, wird an der Einstufung der Kabinettsprotokolle als Verschlusssache der Stufe VS-Geheim festgehalten.“
„Eine Bekanntgabe des Kabinettsprotokolls hätte nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen. Kabinettsitzungen sind vertraulich, um die freie Diskussion und Meinungsäußerung der Kabinettmitglieder in den Kabinettsitzungen zu gewährleisten, Die Vertraulichkeit der Kabinettsitzungen sichert die Funktionsfähigkeit der Bundesregierung als Verfassungsorgan. Ihre Vertraulichkeit muss auch nach Ablauf eines längeren Zeitraums gewahrt bleiben, um eine offene und umfassend abwägende Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu gewährleisten. Die Veröffentlichung ist durch die damit verbundene einengende Vorwirkung auf die Willensbildung geeignet, den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zuzufügen (§ 3 Nr. 2 VSA).“

In Umkehrung des  oben genannten Spruchs, bedeutet dies wohl, dass in diesem Papier Dinge stehen die besser nicht an die Öffentlichkeit kommen – da könnte man ja auch sagen:“Wer nix zu verbergen hat…“

Wir alle kennen ja Menschen aus unserem näheren oder weiteren Umfeld, die leider doch etwas zu befürchten hatten, obwohl sie nichts zu verbergen hatten – anders bzw. weitergehender gesagt: Menschen, denen Unrecht geschehen ist, obwohl sie unbescholten waren.
Wer es nicht glaubt solle sich nur den Fall Mollath zu Gemüte führen…

Allgemein ist  diese Aussage, wohl eher auf den Datenschutz und die personenbezogenen Daten bezogen – und da gilt es, auf einen wesentlichen Unterschied hinzuweisen: Personenbezogene Daten ‚gehören‘ nicht demjenigen, der sie erhebt, verarbeitet oder nutzt. Personenbezogene Daten ‚gehören‘ vielmehr dem Betroffenen (Stichwort: Informationelles Selbstbestimmungsrecht). Ähnlich wie ‚mein Auto‘, ‚meine Wohnung‘ etc. also auch ‚meine personenbezogenen Daten‘.

Da gibt es zum Beispiel einen schwäbische Politiker, der fest davon überzeugt war, dass Datenschutz Täterschutz ist … bis er rausfand, dass das italienische Restaurant, das ihm quasi als Wahlkreisbüro diente, verwanzt war und abgehört wurde, weil es verdächtig war zum organisierten kriminellen Umfeld zu gehören.  Keiner  hatte ihn gewarnt; und niemand wollte ihm sagen, was man alles über ihn und seine Besucher aufgezeichnet hatte … Eine unglaubliche Verletzung seines Datenschutzes !!

Die Transparenz endet ja bei unseren Volksvertretern schon bei der Offenlegung ihrer „Nebeneinkünfte“ – auch da könnte man ja auch sagen:“Wer nix zu verbergen hat…“

Die fundamentalen Rechtsgrundsätze wanken – hier diese, dort jene Grundsätze:
– die Öffentlichkeit des Strafverfahrens;
– die Trennung von Polizei und geheimen Sicherheitsdiensten;
– die alsbaldige Kontrolle von Verhaftungen und sonstigen Grundrechtseingriffen durch unabhängige Richter;
– das Recht auf Akteneinsicht
– das Recht auf freie Wahl des Verteidigers
– die öffentliche Beweisführung; der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“
– die Gleichheit vor dem Gesetz
– das Verbot bestimmter Vernehmungsmethoden
– den Grundsatz des fairen Verfahrens
– die Genfer Konvention über die Behandlung von Gefangenen

Wollen wir das wirklich ?

Dagegen stehen wir Piraten – und wir kommen uns hier auf dieser Position unter den demokratischen, sog. „etablierten“ Parteien  etwas einsam vor.

Wer – wenn nicht wir ?

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