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Strafanzeige gegen Merkel

Ein Piratengedanke von Bert Knoop

Es reicht. Ich bin sauer. Ich habe diese Lügen satt.
Alle in Deutschland lebenden und kommunizierenden Menschen werden von ausländischen Geheimdiensten »befreundeter« Staaten totalüberwacht und komplett ausgespäht. Die deutschen Behörden, insbesondere der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz, die für die Spionageabwehr zuständig sind, haben dies mit Sicherheit gewusst und ausgenutzt. Die zuständigen Bundesminister Friedrich und Pofalla, aber natürlich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel streiten jegliches Wissen ab und versprechen »Aufklärung«. Doch welche Aufklärung ist es, wenn ein geheim tagender Kontrollausschuss des Bundestages keinerlei Informationen an den Souverän berichten darf, weil man sich sonst selbst strafbar macht?

Der Regierungssprecher versucht, mit eintönigen Ausreden die Bundespressekonferenz zu überstehen, ohne etwas zu sagen. Der Bundesinnenminister faselt, dass Totalüberwachung einem »edlen Zweck« diene, da die Überwachung angebliche Terroranschläge verhindert hätte. Hinterher sagen die Sprecher, dass es nur »Überlegungen« zu vermeintlichen Anschlägen gewesen seien. Schließlich erfindet der Verfassungsminister das »Supergrundrecht« auf Sicherheit. Wollte er nicht vielleicht »totale Sicherheit« sagen?

Jeder Mensch, der seinen Grips benutzt, weiß, dass es keine totale Sicherheit geben kann. Es ist um ein Vielfaches wahrscheinlicher, dass man vom Blitz getroffen wird, mit einem Flugzeug abstürzt oder vom Auto überfahren wird.

Seitens der Bundesregierung wird nur dummes Zeug gelabert und gelogen, dass sich die Balken biegen.

Ich habe deshalb beim zuständigen Polizeipräsidium heute Nachmittag Strafanzeige und Strafantrag gegen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wegen des Anfangsverdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) gestellt.

Ich werfe Frau Merkel vor, von der Totalüberwachung der in Deutschland lebenden Menschen gewusst und sie gebilligt zu haben. Ich werfe ihr vor, nichts gegen die Überwachung getan zu haben. Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat sie vor dem Bundestag bereits zweimal geschworen, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Dies hat Frau Merkel nicht getan. Ihr Innenminister ignoriert das Grundgesetz, indem er permanent die Überwachung aller Menschen in Deutschland fördert und begrüßt und somit die grundgesetzlich gesicherten Grundrechte mit Füßen tritt. Als Bundeskanzlerin bestimmt Frau Merkel nach Artikel 65 des Grundgesetzes die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Bei der Überwachung aller Menschen in diesem Ausmaß ist die Bundeskanzlerin persönlich verantwortlich. Daher habe ich die Strafanzeige auch um den Verdacht des Landesverrats (§ 94 StGB) erweitert.

Das Grundgesetz für die Bundrepublik Deutschland gewährt uns allen nach Artikel 20, Absatz 4 das Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Die Strafanzeige ist eine solche »andere Abhilfe«.

  1. B Duffner

    … richtig so… endlich unternimmt jemand etwas ….Strafanzeige ist sehr gut.. Danke

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