Aufstellung des Landtags- und Bezirkstagskandidaten des Stimmkreises 713
(Neu-Ulm) ein.
im jeweiligen Stimmkreis ihren ersten Wohnsitz haben und zum Zeitpunkt
des Zusammentritts der Aufstellungsversammlung das aktive Wahlrecht zur
Landtagswahl bzw. zur Bezirkstagswahl besitzen. Nur diese können und müssen sich vorher akkreditieren
Beginn der Rahmenveranstaltung : 05.08.2012, 12:00 Uhr (Aufbau)
Beginn der Akkreditierung*: 12:30 Uhr
Ende der Rahmenveranstaltung : circa 14:30 Uhr
Ort: Gaststätte der Kgl. priv. SG 1870 Neu-Ulm, Reuttier Straße 271,
89233 Neu-Ulm, http://www.sg1870neu-ulm.de
* Zur Akkreditierung benötigst Du deinen Personalausweis oder Reisepass
mit Wohnortsnachweis (Meldebescheinigung).
Die Tagesordnung der Aufstellungsversammlungen für den Stimmkreis 713
ist wie folgt:
Beginn: 05.08.2012, 12:45 Uhr
1. Eröffnung und Begrüßung für die Aufstellungsversammlung zur Wahl des
Direktkandidaten für die Landtagswahl 2013
2. Bestellung eines Versammlungsleiters, des Schriftführers und zweier
Beauftragter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
3. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der
Stimmberechtigungen
4. Vorstellung des Piratenpartei-Bewerbers im jeweiligen Stimmkreis für
die Landtagswahl 2013
5. Wahl des Piratenpartei-Bewerbers im jeweiligen Stimmkreis für die
Landtagswahl 2013
6. Vorschlag für einen Wahlkreisbewerber für die Landtagswahl 2013
7. Verschiedenes
8. Schließung der Versammlung
9. Eröffnung und Begrüßung für die Aufstellungsversammlung zur Wahl des
Direktkandidaten für die Bezirkstagswahl 2013
10. Bestellung eines Versammlungsleiters, des Schriftführers und zweier
Beauftragter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
11. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der
Stimmberechtigungen
12. Vorstellung des Piratenpartei-Bewerbers im jeweiligen Stimmkreis
für die Bezirkstagswahl 2013
13. Wahl des Piratenpartei-Bewerbers im jeweiligen Stimmkreis für die
Bezirkstagswahl 2013
14. Vorschlag für einen Wahlkreisbewerber für die Bezirkstagswahl 2013
15. Verschiedenes
16. Schließung der Versammlung