Mit Empörung vernahmen die Piraten des Kreisverbandes Neu-Ulm, dass die katholische Kirche versucht, der Leiterin eines Kindergartens wegen der Bekanntwerdung ihrer Homosexualität zu kündigen. Zusätzlich befindet sich die Frau noch im Mutterschutz, der eine besondere Sicherheit gegen eine Kündigung bieten soll.
Für öffentliche und private Träger wäre dies nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz ein Ding der Unmöglichkeit. Die Piraten fordern die katholische Kirche auf, sich von ihren antiquierten Moralvorstellungen zu lösen und sich endlich an die allgemeinen Regelungen der Gesetze zu halten und auf die Sonderrechte, die ihr im Arbeitsrecht gewährt werden, zu verzichten.
Swen Kuboth, Stv. Vorsitzender des Kreisverbandes Neu-Ulm, zeigt sich
entsetzt: „Auch für die katholische Kirche darf es keine Aufweichung des
Gleichstellungsparagraphen geben. Insbesondere wenn man bedenkt, dass ihre sozialen Einrichtungen und auch Gehälter zum größten Teil aus Steuergeldern bezahlt werden. Ich hätte nicht gedacht, dass eine solche Diskriminierung heute noch denkbar ist.“
Für kirchliche Einrichtungen muss in Zukunft das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vollumfänglich gelten. Die katholische Kirche muss endlich dem Beispiel der evangelischen Kirche folgen und der Homosexualität in ihren Reihen mehr Akzeptanz entgegen bringen.
http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/Prozess-Gericht-Kirche -katholisch-lesbisch-Kindergarten-Neu-Ulm;art4333,1502207-fCMS=54a2cd721eeb3275f780c921954ef40e
Mit Empörung vernahmen die Piraten des Kreisverbandes Neu-Ulm, dass die katholische Kirche versucht, der Leiterin eines Kindergartens wegen der Bekanntwerdung ihrer Homosexualität zu kündigen. Zusätzlich befindet sich die Frau noch im Mutterschutz, der eine besondere Sicherheit gegen eine Kündigung bieten soll.
Für öffentliche und private Träger wäre dies nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz ein Ding der Unmöglichkeit. Die Piraten fordern die katholische Kirche auf, sich von ihren antiquierten Moralvorstellungen zu lösen und sich endlich an die allgemeinen Regelungen der Gesetze zu halten und auf die Sonderrechte, die ihr im Arbeitsrecht gewährt werden, zu verzichten.
Swen Kuboth, Stv. Vorsitzender des Kreisverbandes Neu-Ulm, zeigt sich
entsetzt: „Auch für die katholische Kirche darf es keine Aufweichung des
Gleichstellungsparagraphen geben. Insbesondere wenn man bedenkt, dass ihre sozialen Einrichtungen und auch Gehälter zum größten Teil aus Steuergeldern bezahlt werden. Ich hätte nicht gedacht, dass eine solche Diskriminierung heute noch denkbar ist.“
Für kirchliche Einrichtungen muss in Zukunft das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vollumfänglich gelten. Die katholische Kirche muss endlich dem Beispiel der evangelischen Kirche folgen und der Homosexualität in ihren Reihen mehr Akzeptanz entgegen bringen.
http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/Prozess-Gericht-Kirche -katholisch-lesbisch-Kindergarten-Neu-Ulm;art4333,1502207-fCMS=54a2cd721eeb3275f780c921954ef40e